Antwort 25.08.2026 von Beatrix von Storch AfD
Die AfD hat stets alle Mittel des Parteienrechts genutzt, um gegen Fälle von Extremismus vorzugehen,
Die AfD hat stets alle Mittel des Parteienrechts genutzt, um gegen Fälle von Extremismus vorzugehen,
Weder in der SPD als Partei, in der SPD-Bundestagsfraktion noch bei mir selbst gibt es Hindernisse für die Eröffnung eines Verfahrens zur Prüfung der Verfassungskonformität der AfD Bundespartei. Bei unserem Koalitionspartner CDU/CSU ist die Situation leider anders. In dem Zusammenhang verweise ich auch auf das Statement des parl. Geschäftsführers unserer Fraktion:
Ich bin weiterhin der Überzeugung, dass die Zustimmung zur AfD nicht einfach „wegverboten“ werden kann.