
Antwort ausstehend von John Finder Volt

Wir haben uns die Vorgänge rund um den Vorfall in Gießen sehr genau angesehen
Da Sie von Straftaten schreiben (auch die Veröffentlichung gewaltverherrlichender Videos auf YouTube dürfte strafbar sein), hoffe ich auch, dass Strafanzeige(n) bei der Polizei gestellt worden sind.