Antwort 13.05.2024 von Volker Wissing parteilos
Welche Busse oder Kleinbusse oder andere Fahrzeuge für den ÖPNV angeschafft werden, muss vor Ort entschieden werden. Der Bund ist hier nicht zuständig.
Welche Busse oder Kleinbusse oder andere Fahrzeuge für den ÖPNV angeschafft werden, muss vor Ort entschieden werden. Der Bund ist hier nicht zuständig.
Konkrete Maßnahmen auf Grundlage eines Bundeslagebilds zur Kriminalität in Bahnhöfen und Zügen.
In einem ersten Schritt soll ein Bundeslagebild erstellt werden, um wirksam gegen die Problematik vorgehen zu können
Für die Sicherheit in Zügen sind die Bundespolizei sowie private Sicherheitsdienste der Verkehrsbetriebe (z.B. DB Sicherheit) zuständig. Sollte es zu Straftaten in Zügen kommen, müssen die Sicherheitskräfte im Zug unverzüglich am nächsten Bahnhof durch die stationierte Polizei unterstützt werden.