Antwort 11.09.2023 von Max Schad CDU
Es bleibt den Schulen selbst überlassen, dies durch eine entsprechende Kleiderordnung in der Schulordnung zu regeln. Dies sollte mit den Schülerinnen und Schülern im Vorfeld besprochen und verhandelt werden.
Es bleibt den Schulen selbst überlassen, dies durch eine entsprechende Kleiderordnung in der Schulordnung zu regeln. Dies sollte mit den Schülerinnen und Schülern im Vorfeld besprochen und verhandelt werden.
Freiwilligendienste bilden mit einem beträchtlichen Anteil das Rückgrat der Gesellschaft
Die Schulträger und die zuständigen Landesbildungsministerin stehen in der Verantwortung, die Schulgebäude in gutem Zustand zu erhalten.