Antwort 18.12.2023 von Andrew Ullmann FDP
Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Schuldenbremse im Grundgesetz im kommenden Jahr wieder einzuhalten.
Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Schuldenbremse im Grundgesetz im kommenden Jahr wieder einzuhalten.
Denn deren starre Begrenzungen sind ein Wohlstandsrisiko für jetzige und künftige Generationen, da sie nicht genug Spielräume für starke Zukunftsinvestitionen ermöglichen. Die Schuldenbremse ist in ihrer jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß.
die Schuldenbremse im Grundgesetz ist eine wichtige Garantie für die finanzpolitische Solidität der Bundesrepublik. Außerdem sichert sie finanzielle Gestaltungsspielräume kommender Generationen.
ja