Auch in der derzeitigen Lage richten wir ein besonderes Augenmerk auf die bürgerrechtlichen „Kollateralschäden“ der Epidemieeindämmung. Viele der im Einzelnen ergriffenen Maßnahmen erscheinen uns dabei übermäßig, wie bspw. das Verbot auf Parkbänken zu sitzen, Sport nur in unmittelbarer Umgebung der eigenen Wohnung, Anreiseverbot zur eigenen Garten auf dem Land und vieles andere mehr.
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(...) zumal eine einzelne Person im Freien bei
genügend Abstand offensichtlich niemanden infizieren kann. (...)
(...) Natürlich dürfen die Maßnahmen nur zeitlich, räumlich oder personell begrenzt gelten. Angesichts des epidemiologischen Geschehens, das beispiellos ist, ist es aus meiner Sicht gerechtfertigt, die Maßnahmen entsprechend auszuweiten. Für eine begrenzte Zeit! (...)
(...) einer allgemeinen Maskenpflicht stehe ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt skeptisch gegenüber.
Wir müssen derzeit all unsere Anstrengungen darauf konzentrieren, in den Bereichen – in denen Atemmasken dringend notwendig und geboten sind, etwa in Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenheimen, bei Pflegediensten – für ausreichend Masken zu sorgen. Das hat zurzeit Vorrang. (...)