Antwort 27.07.2023 von Michael Piazolo FREIE WÄHLER
Die Aufwandsträger des Schulaufwands sind laut Artikel 8 des Schulfinanzierungsgesetzes die zuständigen kommunalen Körperschaften
Die Aufwandsträger des Schulaufwands sind laut Artikel 8 des Schulfinanzierungsgesetzes die zuständigen kommunalen Körperschaften
Der persönliche und direkte Kontakt mit den Bürgern ist mir wichtig. Daher wird die Plattform Abgeordnetenwatch, genauso wie andere ähnliche Angebote Dritter, von mir nicht genutzt
Die konkrete Festlegung der Anzahl bekenntnisfreier Schulen ist Sache der Länder, die aber an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden sind.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir unter Martin.Haller@spd.landtag.rlp.de weitere Informationen zu den Fällen zukommen lassen könnten.