Wie stehen Sie zu Kleiderordnung, "Jogginghosen-Verbot" vs "Freie Entfaltung der Persönlichkeit" Art2 Grundgesetz an Schulen?

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Anja Zeller
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Frage von Erna W. •

Wie stehen Sie zu Kleiderordnung, "Jogginghosen-Verbot" vs "Freie Entfaltung der Persönlichkeit" Art2 Grundgesetz an Schulen?

An einer Schule in Ihrem Wahlkreis gibt es seit diesem Schuljahr eine Kleiderordnung die Jogginghosen explizit verbietet. Aktuell gibt es in Hessen kein Gesetz, dass eine Kleiderordnung vorsieht. Das Grundgesetz garantiert im Gegensatz " Die Entfaltung der persönlichen Freiheit". Würden Sie eine Regelung im Hess. Schulgesetz anstreben, um die Grundrechte zugunsten einer Kleiderordnung (Explizit: Verbot von Jogginghosen) einschränkt? Oder dafür Sorge tragen, dass die Grundrechte für alle gelten und gerade nicht durch Schulordungen willkürlich eingeschränkt werden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Wir leben in einer Gesellschaft, in der die Entfaltung der persönlichen Freiheit ein sehr hohes Gut ist. Die Kleiderwahl gehört hier definitiv dazu. Ich halte wenig davon, einzelne Kleidungsstücke zu verbieten. Allerdings gibt es Grenzen zwischen Freizeit- und angemessener Berufs- oder Ausbildungskleidung, die jede Generation (mit anderen) offensichtlich neu zu diskutieren hat.
Eine Kleiderordnung für alle aber im Hessischen Schulgesetz zu verankern halte ich aktuell weder für angemessen noch für zielführend.