Antwort 15.06.2021 von Caren Marks SPD
(...) die finanzielle Entflechtung von Staat und Kirche liegt in beiderseitigem Interesse und sollte in der Tat angegangen werden. (...)
(...) die finanzielle Entflechtung von Staat und Kirche liegt in beiderseitigem Interesse und sollte in der Tat angegangen werden. (...)
(...) Die finanzielle Entflechtung von Staat und Kirche liegen in beiderseitigem Interesse (...)
(...) ist ein Austausch mit allen Beteiligten notwendig und geboten, um einen verfassungskonformen und tragbaren Konsens zwischen den Kirchen, dem Bund sowie den Länder zu finden (...)
(...) Es steht den Ländern aber frei, mit den Kirchen eine Umgestaltung und Ablösung von Staatsleistungen im vertraglichen Einvernehmen zu regeln. (...)