Antwort 12.01.2023 von Rasmus Andresen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Meisterzwang bzw. die Meisterpflicht ist die gesetzliche Regulierung, dass ausschließlich Handwerksmeister*innen und Gleichgestellte einen handwerklichen Betrieb führen dürfen.
Der Meisterzwang bzw. die Meisterpflicht ist die gesetzliche Regulierung, dass ausschließlich Handwerksmeister*innen und Gleichgestellte einen handwerklichen Betrieb führen dürfen.
Hallo Lukas.

(...) die Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Sachsen geht vor allem auf die starke Zunahme von Leih- und Teilzeitarbeit zurück. In Sachsen gibt es inzwischen mehr als 50 000 Zeit-und Leiharbeiter und 446 131 Kolleginnen und Kollegen die in Teilzeit arbeiten. (...)