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Antwort 12.02.2019 von Matthias Bartke SPD

(...) In der Tat ist die im Koalitionsvertrag festgehaltene Mindestzeit von 35 Jahren Einzahlung erst einmal eine scharfe Grenze. Diejenigen, die wie Sie schreiben, 34 Jahre eingezahlt haben, sind bei einer niedrigen Rente weiterhin auf Aufstockung durch die Grundsicherung angewiesen. (...)