Ich nehme an, dass sie die sogenannte vorübergehende Hinnahme der Mehrstaatigkeit ansprechen, die es unter der alten Rechtslage gab.
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Wenn Sie aber Arbeit aufnehmen und keine Sozialleistungen mehr beziehen, können Sie sich einbürgern lassen. Dass muss aus Ihren Einbürgerungsunterlagen ersichtlich hervorgehen.
Die Einbürgerungsbehörden brauchen mehr Personal. Dies ist im Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Hessen thematisiert. Wir werden sie daran messen.
Der Bezug der Berufsausbildungsbeihilfe sollte einer Einbürgerung entsprechend nicht im Wege stehen.
Wenn Voraussetzungen offensichtlich erfüllt sind, müssen sie nicht per Zertifikat nachgewiesen werden. Das sollte bei der Frage nach Deutschkenntnissen bei Ihnen als Muttersprachler mit entsprechendem Abitur einer deutschsprachigen Schule zutreffen.
Die bloße Aufenthaltsdauer gilt nicht als Sprachnachweis. Allerdings gibt es für die lokalen Behörden verschiedene Möglichkeiten, wann auf einen Sprachnachweis verzichtet werden kann.