Antwort 09.09.2025 von Bärbel Bas SPD
Dadurch kann es vorkommen, dass in manchen Jahren die Renten stärker steigen, in anderen Jahren die Diäten.
Dadurch kann es vorkommen, dass in manchen Jahren die Renten stärker steigen, in anderen Jahren die Diäten.

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Gleichzeitig lehnen wir auch klar Vorschläge ab, die eine pauschale Erhöhung des Renteneintrittsalters fordern. Vielmehr müssen wir bestehende Erwerbspotenziale, beispielsweise bei Frauen oder Menschen mit Behinderung, stärker nutzen und dem im Weg stehende Hürden abbauen.
Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 5,4 % zum 1. Juli 2025 erfolgt automatisch nach der Entwicklung des Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes.