Die Aktivrente soll einen positiven Anreiz für längeres Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaussetzen. Insofern greift sie erst, wenn diese Grenze überschritten wurde.
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Ob mit der Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden könnte, bleibt allerdings fraglich.
Die Altersentschädigung schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie durch ihre Abgeordnetentätigkeit keine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit wahrnehmen können, bei der beispielsweise Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden oder die Tätigkeit als Dienstzeit für die Beamtenversorgung gewertet wird.
Auch wenn die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen primär Sache der Bundesregierung und des Bundestages ist, kann ich Ihnen aber versprechen, dass sich die Bayerische Staatsregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin für eine sozial gerechte und zukunftssichere Rentenpolitik einsetzen wird.