Stimmen Sie der Reform des Informationsfreiheitsgesetzes zu? Falls ja, warum?
Sehr geehrte Frau Fuchs,
ich möchte gerne von Ihnen erfahren, ob Sie der Reform des Informationsfreiheitsgesetzes zustimmen?
Falls ja, warum?Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau S.,
als Mitglied des Bayerischen Landtags darf ich nicht abstimmen. Aber meine Kolleg*innen auf der Bundesebene werden die geplanten Änderungen auf jeden Fall ablehnen.
Die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz sind aus unserer Sicht ein klarer Rückschritt für Transparenz und demokratische Kontrolle. Das Informationsfreiheitsgesetz ist kein Bürokratieproblem, sondern ein wichtiges Demokratieinstrument. Es ermöglicht Bürger*innen, Medien und Zivilgesellschaft, staatliches Handeln nachzuvollziehen und zu kontrollieren. Gerade in Zeiten sinkenden Vertrauens in Politik brauchen wir mehr Offenheit und Nachvollziehbarkeit, nicht mehr Geheimhaltung. Fälle wie die Amthor-Affäre um Augustus Intelligence oder die Aufarbeitung der Spahn-Maskenbeschaffung zeigen, warum das IFG so wichtig ist: Ohne Informationsfreiheitsanfragen wären zentrale Vorgänge wohl nie oder erst deutlich später öffentlich geworden.
Die Bundesregierung modernisiert den Staat nicht, wenn sie Bürgerinnenrechte abbaut. Schwarz-Rot verkauft die Einschränkung von Transparenz als Bürokratieabbau. Tatsächlich wäre das aber ein massiver Rückschritt für demokratische Kontrolle. Im Koalitionsvertrag wurde beim IFG ein „Mehrwert“ für Bürgerinnen und Verwaltung angekündigt. Was jetzt diskutiert wird, läuft in die entgegengesetzte Richtung: weniger Rechte, mehr Hürden und möglicherweise höhere Kosten.
Besonders kritisch sehen wir, dass künftig offenbar ein „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden müsste. Das würde das Grundprinzip des IFG umdrehen. Auch eine Beschränkung auf natürliche Personen oder auf bestimmte Personengruppen würde den Zugang erheblich erschweren und könnte NGOs, Initiativen, journalistische Recherchen und viele Betroffene faktisch ausschließen. Ebenso problematisch wären höhere Gebühren nach dem Kostendeckungsprinzip. Informationsfreiheit darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Transparenz ist kein Luxusrecht, sondern Voraussetzung für demokratische Teilhabe. Sicherheitsinteressen, Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse sind schon heute im IFG geschützt. Neue pauschale Ausschlüsse sind deshalb nicht notwendig, sondern würden den Zugang zu Informationen weiter einschränken.
Nicht nur wir Grüne sehen das sehr kritisch. Auch Transparenzorganisationen, Journalist*innenverbände und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen vor einer massiven Aushöhlung der Informationsfreiheit.
Statt das IFG auszuhöhlen, brauchen wir ein echtes Bundestransparenzgesetz. Dafür setzen wir uns mit Nachdruck ein. (https://gruen-digital.de/2025/09/transparenzgesetzgebung-endlich-entschlossen-voranbringen/).
Freundliche Grüße
Barbara Fuchs
