Antwort 04.04.2023 von Wiebke Esdar SPD
Die Modalitäten der Rückführung werden spätestens im Jahr nach der vollständigen Inanspruchnahme der Kreditermächtigung gesetzlich geregelt.
Die Modalitäten der Rückführung werden spätestens im Jahr nach der vollständigen Inanspruchnahme der Kreditermächtigung gesetzlich geregelt.
Somit beinhalten Lebens- und Rentenversicherungen, Bausparverträge und Fonds-Anlagen oftmals auch Staatsanleihen.
Das Aussetzen der Schuldenbremse halte ich dann für gerechtfertigt und notwendig, wenn für eine nachhaltige Entwicklung unverzichtbare Investitionen dies verlangen