Ich halte es nicht für sinnvoll, das Renteneintrittsalter pauschal an die allgemeine Lebenserwartung zu koppeln.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, soll auch weiterhin ohne Abschläge in Rente gehen können.
Die Maßnahme sollte laut Rentenkommission wirkungsgleich auch auf Beamte übertragen werden. Zudem soll spezifischen Unterschieden mit Hilfe von Härtefallregelungen Rechnung getragen werden, falls Menschen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Konkret sollen Personen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten.

Hinsichtlich ihrer ersten Frage: Die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz halte ich für falsch.