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Stimmen Sie einer automatischen Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung zu? Wenn ja, wie verantworten Sie das?

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Anna Aeikens
CDU
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Frage von Lisa K. •

Stimmen Sie einer automatischen Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung zu? Wenn ja, wie verantworten Sie das?

Sehr geehrte Frau Aeikens,

Im neuen Plan der SPD und der CDU steht, dass das Rentenalter automatisch a die Lebenserwartung gekoppelt werden soll. Werden Sie dem auch zustimmen?

https://www.ndr.de/nachrichten/info/vorschlaege-der-rentenkommission-reaktionen-aus-dem-norden,rentenvorschlaege-reaktionen-100.html

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau K.

vielen Dank für Ihre Frage.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat den Vorschlag unterbreitet, die Regelaltersgrenze für die Zeit nach 2031 bei einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung moderat anzupassen, was mit Blick auf die steigende Lebenserwartung als sachgerecht und fair angesehen wird. Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, so würde die Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2032 etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Sie würde dann im Jahr 2042 bei 67,5 Jahren liegen. Dies soll allerdings nur gelten, wenn die Lebenserwartung tatsächlich steigt. Die Rentenkommission spricht sich dafür aus, regelmäßig zu überprüfen, ob die Rahmenbedingungen und Annahmen, die der Anhebung der Regelaltersgrenze zugrunde liegen, weiterhin zutreffen. Dies kann beispielsweise durch Beschlussfassung im Bundestag oder auf Empfehlung z.B. des Sozialbeirats erfolgen. 

Die Maßnahme sollte laut Rentenkommission wirkungsgleich auch auf Beamte übertragen werden. Zudem soll spezifischen Unterschieden mit Hilfe von Härtefallregelungen Rechnung getragen werden, falls Menschen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Konkret sollen Personen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten. 

Diese und weitere Details werden sicher ausführlich im anstehenden Gesetzgebungsverfahren beraten werden.

Mit freundlichen Grüßen 

Anna Aeikens, MdB    

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