(...) Daher habe ich mir die Entscheidung, diese Gesetzesänderung mitzutragen, nicht leicht gemacht. Im parlamentarischen Willensbildungsprozess wurde jedoch deutlich, dass es derzeit keine Alternative gibt, die die gegenwärtige Praxis flächendeckend in Deutschland ablösen könnte. Würde es jetzt nicht zu einer Fristverlängerung kommen, wäre zu befürchten, dass es in Deutschland zu massiven Strukturbrüchen bei den deutschen Sauenhalterinnen und Sauenhaltern käme. (...)
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(...) Nach reiflicher Abwägung aller Argumente habe ich mich dazu entschlossen, einer Änderung des Tierschutzgesetzes zuzustimmen, um die deutschen Ferkelzüchter bei der Umstellung auf tierwohlgerechte Verfahren zu unterstützen. Damit sichern wir – auch im europaweiten Vergleich – langfristig einen hohen Tierschutzstandard in Deutschland. (...)
(...) 1. Zu Recht wird die Verweigerungshaltung des früheren Bundeslandwirtschaftsministers Schmidt sowie weiter Teile der Funktionäre der Verbandsvertreter und großer Teile der CDU/CSU in den vergangenen Jahren kritisiert, die fünfjährige Übergangsfrist für die Entwicklung wirklicher Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu nutzen. Stattdessen haben sie auf einen sogenannten vierten Weg gesetzt, der die Veränderung des Schmerzbegriffes im Tierschutzgesetz voraussetzen würde. (...)
(...) "Aus all diesen Gründen hält der bpt eine Verschiebung des Termins schon seit längerem für unabdingbar." Eine bloße Fristverlängerung war für die SPD-Bundestagsfraktion jedoch keinesfalls ausreichend. Anders als es CDU/CSU und FDP im Jahr 2012 getan haben, haben wir nun im Gesetz Sicherungen eingebaut, die garantieren, dass nach zwei Jahren nun wirklich die Alternativen flächendeckend zur Verfügung stehen. (...)
(...) Die Verlängerung der Frist ist für mich eine zwiespältige Sache. (...) Die Regelungen werden aber letztlich unumkehrbar zur schmerzfreien Kastration führen und zwar ohne Wenn und Aber. (...)