(...) Sie haben mit Ihrem Telefonunternehmen einen Vertrag über eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen und haben deshalb keinen Anspruch, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Dabei spielt auch der Grund den Sie anführen keine Rolle. (...)
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(...) Ein „Internetpranger“ ist dagegen abzulehnen und der falsche Weg gegen falsche und täuschende Kennzeichnung von Lebensmitteln vorzugehen. Erforderlich ist es, in Kooperationen mit den Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft bestehende Lücken zu schließen und Verbrauchertäuschungen zu verhindern. Hierbei muss die erfolgreiche Kooperation zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft genutzt und ausgeschöpft werden. (...)
(...) Sie sind jedoch nicht verboten. Weil Verbraucherinnen und Verbraucher genmanipulierte Lebensmittel mit großer Mehrheit strikt ablehnen, sind in der EU fast keine gekennzeichneten Lebensmittel auf dem Markt. Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futterpflanzen gemästet wurden, sind tatsächlich nicht kennzeichnungspflichtig. (...)
(...) Der Verkauf von gentechnisch veränderten Lebensmittel ist innerhalb der Europäischen Union, also auch in Deutschland nicht per se verboten. Die Hersteller von gentechnisch veränderten Lebensmitteln haben jedoch die Verpflichtung jedes gentechnisch veränderte Lebensmittel für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu kennzeichnen. (...)