Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Markus Rinderspacher
Antwort 05.09.2008 von Markus Rinderspacher SPD

(...) Es ist in den Presse-, Rundfunk- und Mediengesetzen der Länder und im Rundfunkstaatsvertrag verankert. (...) Sind diese gewährleistet, sind Medien verpflichtet, die Gegendarstellung ohne schuldhaftes Zögern in der nächsten Ausgabe an gleicher Stelle und in gleicher Aufmachung zu veröffentlichen. (...)

Hubert Aiwanger
Antwort 07.09.2008 von Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER

Es wird immer einen Graubereich geben zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz von Menschen und Institutionen, die sich in bestimmten Fällen von dieser Meinungsfreiheit angegriffen fühlen. Und leider gibt es auch keine pauschale Antwort darauf, wie weit man hierbei gehen darf. (...)

Portrait von Fritz Schmalzbauer
Antwort 05.09.2008 von Fritz Schmalzbauer Die Linke

(...) Meinungsfreiheit und die Freiheit der öffentlichen Kundgebung (Versammlungsfreiheit) gehören zu den Grundrechten. Jede Einschränkung oder gar Demonstrationsverbote sind, wenn das Demonstrationsziel nicht seinerseits die Grundrechte verletzt (Zusammenrottungen von Neonazis) nicht hinnehmbar. Darum bekämpft DIE LINKE gemeinsam mit den Gewerkschaften und anderen demokratischen Parteien das kürzlich von der CSU durchgesetzte Ermächtigungsgesetz gegen die Versammlungsfreiheit in Bayern. (...)

Hubert Aiwanger
Antwort 07.09.2008 von Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER

Die flächendeckende DSL-Versorgung auf dem Land wurde von der Staatsregierung verschlafen. Es ist dringend nötig, hier Fördergelder in vernünftigem Umfang einzusetzen und unbürokratisch in Zusammenarbeit mit den Kommunen für Lösungen zu sorgen. (...)

Portrait von Günther Beckstein
Antwort 04.09.2008 von Günther Beckstein CSU

(...) bei diesem Thema habe ich schon mehrfach meine klare Haltung dargelegt: Killerspiele in Deutschland sollten schnellstmöglich verboten werden. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen, an deren erster Stelle ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot virtueller Killerspiele im Strafgesetz mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder einer empfindlichen Geldstrafe steht. (...)