Das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz. Urteile anderer Gerichte werden von ihm also nicht in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit hin nachgeprüft. Der Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich auf Verstöße gegen spezifisches Verfassungsrecht.
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Antwort 01.10.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 27.11.2024 von Kathrin Michel SPD
SPD-geführte Bundesregierung hat in der aktu. Legislatur mehrere Gesetzesvorhaben umsetzen können, die zu einer gerechteren Gesellschaft beitragen (inkl. Bsp.)
Antwort 15.08.2024 von Ulrike Bahr SPD
Es wird alles dafür getan, die Widerstandsfähigkeit der Demokratie zu stärken. Bezüglich des Einzelfallweisungsrechts liegt bereits ein Gesetzesentwurf vor.
Antwort 19.08.2024 von Marco Buschmann FDP
Der Auswahlprozess für neue Richter bestimmt sich danach, ob ein Richter an das Bundesverfassungsgericht oder an einen obersten Gerichtshof des Bundes berufen werden soll.
Antwort 05.09.2024 von Rolf Mützenich SPD
Die Sicherheitsbehörden des Bundes gehen ihrem gesetzlichen Auftrag im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sorgfältig nach.
Antwort ausstehend von Corinna Herold AfD