Ich halte den Weg eines AfD-Verbotsverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt für falsch.
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Ich persönlich befürworte einen Verbotsantrag aus der Mitte des Bundestages, aber diesem muss ein planvolles Vorgehen mit eindeutigen Erfolgsaussichten vorausgehen.
Vor diesem Hintergrund spreche ich mich ganz klar für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens aus. Ein solches Verfahren ist nicht nur rechtlich möglich, sondern politisch geboten – um unsere demokratische Ordnung zu schützen und klare Grenzen zu ziehen.
Ob und wann die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren vorliegen, ist eine komplexe juristische Frage, die sorgfältig geprüft werden muss. Dabei ist insbesondere die Entscheidungskompetenz beim Bundesverfassungsgericht angesiedelt.
Ein AfD-Verbot muss rechtlich fundiert sein. Wir nehmen die Gefahr ernst und handeln entschlossen – im Geist der Demokratie und mit Blick auf die Geschichte.
Eine Zusammenarbeit mit der AfD kann und darf es nicht geben. Um die AfD zu verbieten, müssten jedoch verfassungsrechtlich hohe Hürden genommen werden. Nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente sehe ich derzeit weiterhin keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.