Antwort 22.09.2021 von Björn Matthias Jotzo FDP
Im unwahrscheinlichen Fall des Erfolges des Enteignungs-Volksentscheids muss der Senat dessen Wortlaut umsetzen und die Erforderlichkeit von Maßnahmen prüfen.
Im unwahrscheinlichen Fall des Erfolges des Enteignungs-Volksentscheids muss der Senat dessen Wortlaut umsetzen und die Erforderlichkeit von Maßnahmen prüfen.
Ich werde beim Volksentscheid mit "Nein" stimmen, da dieser kein Problem löst und teuer wird. Die rechtlichen Regelungen zu Volksentscheiden sind einzuhalten.
Ja
Auch habe ich die Arbeit der Initiator*innen und Unterstützer*innen als sehr differenziert und sachlich wahrgenommen. Ich selber stimme beim Volksbegehren mit "Ja" und schließe mich den Ausführungen von Betina Jarasch an.

Für eine Enteignung werde ich mit "nein" stimmen.