
Antwort ausstehend von Andreas Otto FDP

Volksentscheide sind ernst zu nehmen. Eine Vergesellschaftung muss den verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
Ich lehne Enteignungen als Mittel der Wohnungspolitik ab
Selbstverständlich stellt sich die CDU nicht gegen Recht und Gesetz. Die von Ihnen angesprochene Norm dient dazu, positive Veränderungen für das Allgemeinwohl zu ermöglichen.