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Eine erfolgreiche Karriere und positiver beruflicher Werdegang zeichnet sich jedoch nicht notwendigerweise über ein abgeschlossenes Studium oder eine berufliche, fachspezifische Ausbildung aus.
wählbar (passiv wahlberechtigt) sind nach Art. 38 des Grundgesetzes alle volljährigen Deutschen, unabhängig von Wohnort, Geschlecht oder (Aus-)Bildung.
Hierzu gehört beispielsweise eine gute Entlohnung für Auszubildende und eine bessere Unterstützungsinfrastruktur.
Da durch ihre Ausbildung ein aktives Arbeitsverhältnis besteht ist ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen die Energiepreispauschale auszuzahlen. Sie sind also sehr wohl berechtigt die EPP zu erhalten.