Sollte für das Bekleiden hoher politischer Ämter eine abgeschlossene Ausbildung vorliegen?

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Gabriele Katzmarek
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Frage von Heike R. •

Sollte für das Bekleiden hoher politischer Ämter eine abgeschlossene Ausbildung vorliegen?

Sehr geehrte Frau Katzmarek,,
die Weltpolitik, die Abläufe und Zusammenhänge werden, selbst für Fachleute, immer komplizierter.
Warum schadet es nicht dem Ansehen der politischen Klasse, wenn ausgerechnet die Meinungsbildung ganz wesentlich beeinflussende Parteifunktionäre an die Spitze gelangen,ohne dass sie sich formal das angeeignet haben, was dem Einzelnen den Platz in der bürgerlichen Gesellschaft zuweist: Bildung und Ausbildung?
Wie können Politiker, ohne Ausbildungsabschluss, glaubwürdig für den Aufstieg durch Bildung werben????
Frau Katzmarek,welche Rolle spielt bei den Parteien die Qualifikation, wenn es darum geht Kandidaten für Wahlfunktionen aufzustellen?

Mit freundlichem Gruß
Heike R.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau R.,

wählbar (passiv wahlberechtigt) sind nach Art. 38 des Grundgesetzes alle volljährigen Deutschen, unabhängig von Wohnort, Geschlecht oder (Aus-)Bildung. Das passive Wahlrecht ist das Recht eines jeden Menschen, sich bei einer Wahl als Kandidat aufstellen zu lassen und gewählt zu werden. Ausgeschlossen sind lediglich diejenigen, denen dieses Recht von einem Gericht für begrenzte Zeit aberkannt wird, zum Beispiel wegen einer Freiheitsstrafe.

Das passive Wahlrecht ist damit eine der tragenden Säulen der repräsentativen Demokratie in unserem politischen System. Dementsprechend setzt sich der Deutsche Bundestag aus gewählten Abgeordneten mit den verschiedensten Bildungshintergründen zusammen.

Mit freundlichen Grüßen 
Gabriele Katzmarek

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