Leider kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, ob und unter welchen Umständen die Aufforderung der Behörde zur Vorlage eines A2-Sprachnachweises richtig ist.
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Ich bitte um Verständnis, dass ich individuelle Antragsverfahren nicht bewerten kann
Ich würde daher empfehlen, dass Sie in ihrem Einbürgerungsgespräch oder im Rahmen einer anwaltlichen Beratung oder einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) diese Möglichkeit der Miteinbürgerung prüfen lassen.
Wie Sie richtigerweise schreiben, können Sie im Zeitraum, in der die Einbürgerungszusicherung gültig ist, einfach abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt, und dann ebenfalls von der durch das neue Gesetz erlaubten Mehrstaatigkeit profitieren.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Sprachkenntnisse sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.