Antwort 14.10.2022 von Marco Buschmann FDP
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Ich glaube nicht, dass ein Pflichtjahr den Pflegenotstand auflösen kann
Um dem Personalmangel in der Pflege entgegenzuwirken, sollen ausländische Berufsabschlüsse im Pflegebereich großzügiger und vor allem schneller als bisher anerkannt werden.
Nach meinem Kenntnisstand wird es in Bezug auf abgeschlossenen Wohneinheiten möglicherweise Änderungen geben.
Die Rahmenbedingungen für ZFA, MFA und Pflegekräfte unterscheiden sich ja deutlich.