(...) Jene Betroffenen, die zukünftig Erwerbsminderungsrente erhalten, werden gleichzeitig von der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre betroffen sein. Ändern sich die Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Blick auf künftige Generationen, muss auch die Erwerbsminderungsrente für künftige Bezieher angepasst werden. Das geschah auch in der Vergangenheit. (...)
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(...) Innerhalb einer Legislaturperiode setzten wir nun zwei Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrenten durch. Zum einen mit dem Rentenpaket 2014 die Verbesserungen bei der Zurechnungszeit, die um zwei Jahre - von 60 auf 62 Jahre - verlängert wurde. (...)
(...) Der Grundsatz nach geltender und von uns befürworteter Rechtslage lautet: Es gilt für die gesetzliche Krankenversicherung, dass die Beiträge nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erhoben werden. Zu dieser Leistungsfähigkeit tragen auch die Bezüge etwa aus Lebensversicherungen bei, die Versicherte neben ihren Renteneinkommen erhalten. (...)
(...) Dass Ihnen diese Argumentation letztlich wenig hilft, kann ich nachvollziehen. Mich beschäftigt diese Problematik aber auch schon länger und ich habe im Sommer in einem Artikel in der Bildzeitung dafür plädiert, diese Problematik noch einmal anzugehen. Ich habe nämlich kein Verständnis dafür, dass man immer wieder über neue Rentenleistungen nachdenkt (Grundsicherung, Lebensleistungsrente und weiteren Ausbau der Mütterrente), die Regelung zur Beitragspflicht von Betriebsrenten für die Krankenversicherung unverändert fortgelten läßt. (...)
(...) Die Bürgerversicherung - und eine dann solidarische Finanzierung - würde auch die Möglichkeit schaffen, die Verbeitragung von Direktversicherungen anders zu regeln. Meine Fraktion setzt sich deshalb dafür ein, mit Einführung der Bürgerversicherung die Auszahlungsnehmer von Direktversicherungen vom Arbeitgeberbetrag zu befreien. (...)
(...) In umgekehrter Richtung gilt dies jedoch auch. Dies hat zur Folge, dass die vorgeschlagenen Änderungen nicht für Bestandsrentner gelten werden. Es ist dem Gesetzgeber zwar möglich, den Bestandsschutz hier nicht einzuhalten, aber die Kosten wären dann so hoch, sodass es zu keiner Einigung gekommen wäre. (...)