Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Rüdiger Kruse
Antwort 07.09.2020 von Rüdiger Kruse CDU

Bei den "Cum-Ex-Fällen" ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich aufgrund der Höhe der

Steuerhinterziehung um "besonders schwere Fälle" im Sinne des Strafgesetzbuches handelt.

Portrait von Niels Annen
Antwort 10.12.2020 von Niels Annen SPD

(...) Zurzeit befindet sich der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften in der Ressortabstimmung, in dem eine Änderung im Strafgesetzbuch vorgesehen ist, die u.a. den Regelungsgehalt des §375a AO vollständig abdeckt. Diese Regelung im Einführungsgesetz im Strafgesetzbuch soll auch auf bereits verjährte Fälle angewendet werden (...)

Portrait von Joachim Pfeiffer
Antwort 17.09.2020 von Joachim Pfeiffer CDU

(...) Um jedoch zu gewährleisten, dass die strafrechtliche Aufarbeitung rechtlich komplexer und grenzüberschreitender Steuergestaltungen sachgerecht erfolgen kann, wurde diese Verjährungsfrist im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz erneut erweitert. (...)

Portrait von Astrid Mannes
Antwort 21.08.2020 von Astrid Mannes CDU

(...) Ich halte es für gewagt und nicht haltbar, der Bundesregierung und dem Bundesfinanzministerium zu unterstellen, man hätte hier bewusst weggesehen.  (...)

Portrait von Marcus Weinberg
Antwort 21.08.2020 von Marcus Weinberg parteilos

(...) Dieses Gesetz kann jedoch nicht für bereits verjährte Fälle gelten, da in diesem Fall das Rückwirkungsverbot greift. (...)