(...) Daraus lässt sich auch ein Interesse der Wirtschaft ableiten, die Kinder frühzeitig an digitaler Technik auszubilden. Auch wenn das Bundesamt für Strahlenschutz derzeit nicht von gesundheitlichen Risiken ausgeht, setzt es sich aus Gründen der Vorsorge für die weitest gehende Reduzierung der Strahlenbelastung ein. Eine Reduzierung ist schon allein, wie Sie ja auch anführen, durch kabelgebundenes Internet möglich. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) Bisherige Evaluationen des aktuellen Forschungsstandes durch die Weltgesundheitsorganisation ( https://www.who.int/peh-emf/publications/facts/FS193_German_Aug2015.pdf?ua=1 ) und der Stiftung Warentest ( https://www.test.de/Mobilfunk-Wie-riskant-ist-Handystrahlung-Ein-Faktencheck-5509718-0/ ) kommen zum Ergebnis, dass es keinen Grund gibt, gesundheitliche Schäden durch die Einführung des Mobilfunkstandards 5G zu erwarten. Trotz allem glauben wir, dass sich der Forschungsstand zu elektromagnetischen Feldern (EMF) und hochfrequenter (HF) Strahlung weiterentwickeln und der Umgang mit Mobilfunktechnologie kontinuierlich wissenschaftlich begleitet werden muss. (...)
(...) Es steht jedoch zweifelsfrei fest, dass Mobilfunkstrahlung grundsätzlich auf den Organismus einwirkt. Aufgrund der zahlreichen Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen ist aus meiner Sicht daher Vorsicht geboten. (...)
(...) Wir als technische Laien sind bei der Frage nach der Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung auf Expertenwissen und wissenschaftliche Studien angewiesen. Hier muss auf jeden Fall Unabhängigkeit, Objektivität sowie wissenschaftliche Genauigkeit und Verlässlichkeit gewährleistet sein und nachgewiesen werden. (...)
(...) Grundsätzlich unterstützen wir als LINKE bei der Festlegung von Grenzwerten das Vorsorgeprinzip, um den Risiken für Bürger*innen zu begegnen. Wir wenden uns vehement dagegen, Technologien oder Stoffe ohne abschließende rechtlich vorgeschriebene Risikobewertung in Umlauf zu bringen. (...)
(...) Das Institut hat im Hinblick auf 5 G festgestellt, dass die versteigerten Frequenzen im Bereich bereits genutzter Frequenzen liegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nach Ansicht des femu unterhalb der bestehenden Grenzwerte kein gesundheitliches Risiko für Menschen zu erkennen. (...)