Antwort 25.09.2024 von Andreas Schwarz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit der Landeswohnraumförderung unterstützt das Land bezahlbares und bedarfsgerechtes Wohnen.
Mit der Landeswohnraumförderung unterstützt das Land bezahlbares und bedarfsgerechtes Wohnen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.
Die bisherige Rechtslage deckt das von Ihnen beschriebene Szenario in weiten Teilen ab. Gemäß § 434 BGB ist die Kaufsache frei von Mängeln zu übergeben.