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(...) in erster Linie ist es wichtig, dass ein Parlament die Zusammensetzung der Bevölkerung spiegelt. (...)
(...) Ich denke, der sogenannte Dritte Weg ist für kirchliche Einrickirchliche Einrichtungentverständnis als Dienstgemeinschaft grundsätzlich angemessen und durch das Bundesarbeitsgericht Ende 2012 ja auch prinzipiell bestätigt worden. Auch kirchliche Einrichtungen verfügen im übrigen über gewählte Mitarbeitervertretungen, und anders als bei Tarifabschlüssen gelten die dort beschlossenen Regelungen (Vergütung, Arbeitszeit oder Urlaub etc.) für alle Mitarbeiterund Mitarbeiterinnen, egal, ob diese in einer Gewerkschaft oder einem Verband organisiert sind oder nicht. (...)
Sehr geehrter Herr M.,
(...) Die SPD setzt gegenwärtig weiter auf eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts, etwa durch einen Branchentarifvertrag Gesundheit und Soziales. Ziel ist, dass die Beschäftigten gut entlohnt werden, Outsourcing begrenzt und Lohndumping beendet wird. Selbstverständlich ist auch die gute Qualität der Arbeit wichtig. (...)
(...) Ich teile Ihre Meinung, dass der arbeitsrechtlichen Sonderstatus der kirchlichen Sozialeinrichtungen und -unternehmen schon längst nicht mehr zeitgemäß ist. Wie Sie vielleicht wissen, hatte ich meine ersten beruflichen Stationen als Sozialpädagoge selbst in der kirchlichen Jugendarbeit, habe mich dort in der Mitarbeitervertretung engagiert und von dort den Weg in die hauptamtliche Gewerkschaftsarbeit genommen. (...)