Antwort 07.10.2023 von Hakan Demir SPD
Nachdem der Gesetzesentwurf am 20. Oktober im Bundesrat war, kommt er am 9. oder 10. November in die 1. Lesung in den Bundestag
Nachdem der Gesetzesentwurf am 20. Oktober im Bundesrat war, kommt er am 9. oder 10. November in die 1. Lesung in den Bundestag
Die Stellungnahme des Bundesrates und der Gesetzesentwurf werden nun zur Abstimmung an den Bundestag weitergeleitet.
Wann das Gesetz in Kraft treten wird, hängt von dem Verlauf der Parlamentarischen Beratungen ab, über den ich zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine genaue Aussage treffen kann.
Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist die erste Lesung für Anfang November, die zweite und dritte für Anfang Februar 2024 angedacht.
Nach Inkrafttreten im April 2024 kann Ihre Frau ihre alte Staatsangehörigkeit (unter entsprechenden Voraussetzungen) dann aber wiedererlangen, ohne die deutsche zu verlieren.