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(...) Schon bisher stand es den EU-Staaten frei, den Einsatz von Glyphosat-basierten Pflanzenschutzmitteln auf ihrem Gebiet einzuschränken. Die Länder können den Einsatz von Glyphosat auf ihrem Gebiet auch ganz verbieten, selbst wenn der Wirkstoff EU-weit zugelassen ist. (...)
(...) Bei der Frage der Risikobewertung von Glyphosat ist wichtig zu beachten, dass sich die Bewertungsgrundlagen der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) und der der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) unterscheiden. Während IARC sowohl Glyphosat als Wirkstoff an sich als auch Glyphosat-basierte Formeln gemeinsam bewertet hat, berücksichtigt EFSA ausschließlich den Grundstoff. Es liegen also unterschiedliche Ansätze bei der Einstufung chemischer Substanzen vor. (...)
(...) Glyphosat ist schon sehr lange auf dem Markt und relativ gut erforscht. Da bisher noch nicht ausreichend nachgewiesen wurde, dass das Mittel krebserregend ist, spreche ich mich für eine Wiederzulassung aus. (...)