Das Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber zwar nicht, einen einmal festgelegten Abstand zwischen den Besoldungsgruppen absolut oder relativ beizubehalten, sie dürfen allerdings nicht infolge von Einzelmaßnahmen – etwa die zeitversetzte und/oder gestufte Inkraftsetzung von Besoldungserhöhungen für Angehörige bestimmter Besoldungsgruppen – nach und nach eingeebnet werden.
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Der Beschluss zur Anpassung erfolgte im Dezember 2019.
Dieses Gespräch verlief meines Erachtens trotz der vorgetragenen Kritik in einer konstruktiven Atmosphäre. Nun werden noch einige kleinere Anpassungen bis zum Kabinettbeschluss geprüft.
Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.
. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat nimmt die Stellungnahmen der Verbände sehr ernst und hat sich diesbezüglich vergangenen Freitag mit diesen im Rahmen des Verbändegespräches ausgetauscht. Dennoch gibt es in einigen Fragen unterschiedliche Auffassungen zwischen Ministerium und Verbänden.
Die automatische Anpassung der Diäten orientiert sich am Nominallohnindex des Statistischen Bundesamts, also der Gehaltsentwicklung der knapp 46 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland: Wenn dieser steigt, dann ziehen die Diäten automatisch mit bzw. umgekehrt.