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Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass die Beamtenbesoldung den Anforderungen der amtsangemessenen Alimentation entsprechen muss. In der Folge wird in mehre

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Frage von Marcel B. •

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass die Beamtenbesoldung den Anforderungen der amtsangemessenen Alimentation entsprechen muss. In der Folge wird in mehre

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass die Beamtenbesoldung den Anforderungen der amtsangemessenen Alimentation entsprechen muss. In der Folge wird in mehreren Bundesländern über strukturelle Anpassungen der Besoldung diskutiert.

Insbesondere Schleswig-Holstein plant nach aktuellen Berichten deutliche Verbesserungen der Besoldung, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben nachhaltig zu erfüllen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele niedersächsische Beamtinnen und Beamte die Frage, ob auch die Landesregierung in Niedersachsen plant, die Besoldung stärker anzuheben, um sowohl die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten als auch im bundesweiten Wettbewerb um qualifiziertes Personal konkurrenzfähig zu bleiben.

Mich interessiert daher, ob in Niedersachsen konkrete Maßnahmen oder Planungen bestehen, die Besoldung strukturell zu erhöhen, um langfristig eine verfassungskonforme und amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr B.,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation haben den Gesetzgebern der Länder deutlich aufgezeigt, dass die bestehenden Besoldungssysteme regelmäßig überprüft und bei Bedarf auch strukturell weiterentwickelt werden müssen. Dabei geht es nicht nur um punktuelle Anpassungen, sondern um eine langfristig tragfähige und verfassungskonforme Ausgestaltung der Beamtenbesoldung.

Auch in Niedersachsen ist man sich dessen bewusst: Eine amtsangemessene Alimentation ist nicht nur eine verfassungsrechtliche Pflicht, sondern zugleich eine zentrale Voraussetzung für einen leistungsfähigen und attraktiven öffentlichen Dienst. Gerade im Wettbewerb um qualifiziertes Personal kommt einer angemessenen und verlässlichen Besoldung eine entscheidende Bedeutung zu. Die Landesregierung befasst sich daher intensiv mit der aktuellen Rechtsprechung sowie mit den Entwicklungen in anderen Bundesländern. Ziel ist es, daraus tragfähige und rechtssichere Lösungen für Niedersachsen abzuleiten.

Sie können davon ausgehen, dass Finanzminister Gerald Heere noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Besoldung auf den Weg bringen wird. Noch im Frühjahr wird es zudem eine weitere Besoldungsanpassung geben, bei der der TVL-Abschluss auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Volker Bajus

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