Wer therapiert ab 2027 Täter, Opfer und Angehörige wie z.B. nach dem Amoklauf gestern in Bayern, wenn Psychotherapie ein Luxusgut wird und den Reichen und den Privatversicherten vorbehalten ist?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Selbstverständlich darf die psychotherapeutische Versorgung – auch für Betroffene von Gewalttaten – nie zu einem Luxusgut werden, sondern muss eine zentrale Säule der gesundheitlichen Daseinsvorsorge bleiben. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (verabschiedet auf Bundesebene am 10.07.2026) führt nun die psychotherapeutische Vergütung in die budgetierte Gesamtvergütung zurück – das bedeutet, die Vergütung erfolgt aus einem gedeckelten Gesamtbudget heraus; Ausnahmen bestehen bislang nur für Kinder-/Jugendtherapie und auch für schwer psychisch Erkrankte. Zu Recht warnen Fachverbände in diesem Zusammenhang vor sinkenden Kassensitzen und längeren Wartezeiten. Deshalb setzen wir uns weiterhin für eine flächendeckende und ausreichend finanzierte Psychotherapeutische Versorgung ein. Zudem drängen wir darauf, dass die angekündigten Nachbesserungen des Bundes im Herbst tatsächlich eine bedarfsgerechte Versorgung sichern – gerade in Krisensituationen wie nach Amokläufen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Bajus
