Wieviel ist Ihnen psychische Gesundheit wert?
Sehr geehrter Herr Bajus,
der Erweiterte Bewertungsausschuss hat zum 01.04.2026 eine Abwertung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % beschlossen. Diese beruht auf einer veränderten statistischen Berechnung der Leistungsanteile, die aus unserer Sicht die tatsächliche Versorgungssituation verzerrt.
Eine Abwertung psychotherapeutischer Leistungen sendet ein problematisches Signal für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen.
Gleichzeitig bestehen weitere strukturelle Probleme der psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere die prekäre Weiterbildungssituation für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie die geplante externe Qualitätssicherung.
Ich bitte Sie daher, sich im Bundestag für eine stabile und zukunftsfähige psychotherapeutische Versorgung einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Psych. Marco S.
Psychologischer Psychotherapeut (TP)
Supervisor/Lehrtherapeut
Osnabrück
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage zu den Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie. Ich kann Ihnen versichern, dass meine Fraktion und ich Ihre Kritik und Ihre Einschätzung zu den Folgen dieser Entscheidung teilen. Sie schwächt die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und wirkt negativ auf einen Bereich im Gesundheitssystem, in dem es nach wie vor hohen und sogar weiter steigenden Bedarf gibt.
Seit der Verkündung der Entscheidung steht meine Fraktion im Austausch mit Verbänden und praktizierenden Psychotherapeut*innen, weil auch wir der Überzeugung sind, dass dieser Honorarverlust so nicht hingenommen werden kann (der im Übrigen durch die beschlossenen Strukturzuschläge nicht kompensiert wird). Auch gegenüber dem Ministerium für Soziales und Gesundheit in Niedersachsen haben wir uns entschieden für eine Rücknahme der Honorarkürzungen positioniert. Aus der Antwort des Ministeriums geht hervor, dass auch dort die Absenkung der Vergütung kritisch gesehen wird und Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi sich an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gewandt hat mit der Bitte, die Auswirkungen des Beschlusses sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung nicht gefährdet wird.
Der bestehende Kostendruck im Gesundheitswesen darf nach meiner Überzeugung nicht zu Lasten dieser wichtigen Therapieform gemindert werden. Ich hoffe sehr, dass wir hier kurzfristig zu einer positiven Einigung gelangen.
Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung. Bis dahin verbleibe ich mit den besten Grüßen
Volker Bajus
