Antwort 13.09.2005 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Müller,
Sehr geehrter Herr Müller,

Hinsichtlich der Höhe des Grundfreibetrages von 8.000 Euro ist zu beachten, dass danach eine Besteuerung mit einem auf 12% ermäßigten Eingangssteuersatz einsetzt.