Die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) bei den Berliner Gerichten und Justizbehörden erfolgt schrittweise und hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht
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Gerade in diesem Bereich sind Datenschutz und digitale Souveränität von großer Bedeutung. Mit dem Gesetz über den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik bei Gerichten und Staatsanwaltschaften der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbITJG) sowie der Verordnung über den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (IT-Justizverordnung) liegen gesetzgeberische Instrumente vor, die den Umgang mit Daten in der Justiz bereits jetzt sicher reglementieren.
Die Prüfung ist also kein politischer Stoppknopf, sondern eine Absicherung im Hintergrund, während die EU gleichzeitig handlungsfähig bleiben kann
In dieser Wahlperiode ist eine entsprechende Änderung des WEG nicht Teil des Koalitionsvertrages. Allerdings sieht die WEG-Änderung 2020 eine Evaluierung nach sieben Jahren vor, um Nachjustierungsbedarf zu prüfen.