Was hat die sächsische Landesregierung bisher (wann, in welcher Weise) gegen SLAPP getan?
Was halten Sie zudem davon, im Anwendungsbereich des geplanten bundesdeutschen Anti-SLAPP-Gesetzes vor- und außergerichtliche rechtliche Einschüchterungsversuche gegen journalistische & wissenschaftliche Aktivitäten einzubeziehen (z. B. Inanspruchnahme vom polizeilichen Staatsschutz mitten in den seit 2022 laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach JI-Richtlinie etc.)? Ich lese bisher auf Bundesebene fast nur von Klagen gegen Journalist:innen und Wissenschaftler:innen, nicht aber von anderen Instrumentalisierungen im vor- und außergerichtlichen Bereich. Ich denke u.a. an R. Steinkes Befunde über Bespitzelung polit. "Gegner:innen":
"Ronen Steinke [..] stellt eine fundamentale Frage: Schützt dieser Geheimdienst die Demokratie – oder schädigt er sie nicht eher?"
https://taz.de/Gesetzentwurf-gegen-SLAPP-Klagen/!6137506/ ("Immer wieder werden Klagen genutzt, um Journalisten oder Wissenschaftler einzuschüchtern")
