Haben Sie Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH) nicht unabhängigen Staatsanwaltschaften, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind, zudem zur Resilienz v. Gerichten?
Haben Sie Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH u. der folgenden Monografie aus dem Jahr 1932) nicht unabhängigen Staatsanwaltschaften in Hamburg & in der BRD, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind?
Unter Hinweis auf das externe Weisungsrecht hat der EuGH den deutschen (u. damit den hamburgischen) Staatsanwaltschaften die Befugnis abgesprochen, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, da sie mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden seien (Urt. v. 27.5.19). Mit der gleichen Begründung hat der EuGH den dt. Generalstaatsanwaltschaften die Anerkennung als vollstreckende Justizbehörde versagt (Urt. v. 24.11.20).
Erfüllen die Staatsanwaltschaften in Hamburg - zudem mitten in Vertragsverletzungsverfahren nach JI-Richtlinie - diesbezüglich die EU-Aufnahmekriterien?
Wie sieht aus Ihrer Sicht zudem im Bereich der Verwundbarkeit & Resilienz der Gerichte aus?
