Antwort 06.11.2025 von Carsten Müller CDU
Sollte es tatsächlich in Einzelfällen zu einem Vorfall bei der Rückgabe oder der Verwahrung mit Asservaten gekommen sein, kann und sollte der Fall zur Anzeige gebracht werden.
Sollte es tatsächlich in Einzelfällen zu einem Vorfall bei der Rückgabe oder der Verwahrung mit Asservaten gekommen sein, kann und sollte der Fall zur Anzeige gebracht werden.
Wir arbeiten derzeit an einem Anforderungsprofil für die Stelle des unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten. Die Besetzung soll bis zum Jahresende erfolgen
Das Aufdecken der Vorgänge in Frankfurt ist durch Strukturen entstanden, die bereits vorhanden sind. Der aktuelle Fall zeigt also, dass die internen Kontrollmechanismen der hessischen Polizei funktionieren.
Der Rechtsstaat hat sich auch intern als wehrhaft erwiesen und mein grundsätzliches Vertrauen in die Polizei und die vielen Tausend rechtschaffenen, pflichtbewussten Polizeikräfte somit nicht beeinträchtigt