Antwort 15.08.2023 von Natalie Pawlik SPD
Es ist schon lange überfällig, den Auftrag aus der Weimarer Verfassung, die Staatsleistungen gegenüber der christlichen Kirchen in Deutschland abzulösen, in unser Grundgesetz zu überführen.
Es ist schon lange überfällig, den Auftrag aus der Weimarer Verfassung, die Staatsleistungen gegenüber der christlichen Kirchen in Deutschland abzulösen, in unser Grundgesetz zu überführen.
Die jährlichen Staatsleistungen möchten wir einstellen. Über die Ablösesumme wird aktuell verhandelt.
Die Kooperation des Staates mit den Religionsgemeinschaften hat sich bewährt.

Spätestens 2024 wird ein entsprechendes Gesetz in den Bundestag eingebracht.