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Es ist also alles geregelt, Aushändigen ist theoretisch möglich, mindestens jedoch Einsichtnahme. Das Original muss nur verwahrt werden.
Auch wir sehen es kritisch, dass, auch im Hinblick auf Ziele wie Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit, die Abiturprüfungen der vergangenen Jahre nicht kostenlos zur Prüfungsvorbereitung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen.
Ältere Prüfungsaufgaben können bereits heute über die Schulen eingesehen werden, was aber vermutlich nicht alle Schülerinnen und Schüler wissen.
das ist eine berechtigte Frage. Dies geht auf eine Vereinbarung aus schwarz-gelber Regierungszeit zurück und wurde seitdem nicht mehr "aufgerufen". Ich werde Ihre Anfrage einmal zum Anlass nehmen, hier nachzufragen. Danke Ihnen für den Hinweis.