(...) der Mindestlohn steht in keinem Zusammenhang zu internen Entscheidungen, die Sie innerhalb ihres Teams treffen (...)
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Ein gesetzlicher Mindestlohn ist ein gesetzlicher Mindestlohn. Der darf auch bei Minijobbern nicht unterschritten werden.
(...) Der Verdienst aus dem Minijob wird also weiterhin bis Ende 2021 nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. (...)
(...) Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sog. Minijobs) unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sonderregeln. Sie sind in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei; von der Rentenversicherungspflicht können Minijobber sich befreien lassen (Opt-out). (...)
(...) Die bisherige Gleitzone (neu: Übergangsbereich) bis 850 Euro, in welcher es eine Beitragsentlastung in der Sozialversicherung gibt, wird auf Arbeitsentgelte von 450,01 – 1.300 Euro deutlich ausgedehnt. Wir entlasten damit auch Beschäftigte, die durch die Anhebung von Mindest- und Tariflöhnen mit ihrem Einkommen in diesen Übergangsbereich kommen. (...)