(...) Der Verdienst aus dem Minijob wird also weiterhin bis Ende 2021 nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. (...)
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(...) Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sog. Minijobs) unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sonderregeln. Sie sind in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei; von der Rentenversicherungspflicht können Minijobber sich befreien lassen (Opt-out). (...)
(...) Die bisherige Gleitzone (neu: Übergangsbereich) bis 850 Euro, in welcher es eine Beitragsentlastung in der Sozialversicherung gibt, wird auf Arbeitsentgelte von 450,01 – 1.300 Euro deutlich ausgedehnt. Wir entlasten damit auch Beschäftigte, die durch die Anhebung von Mindest- und Tariflöhnen mit ihrem Einkommen in diesen Übergangsbereich kommen. (...)
(...) leider kann ich Ihnen keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben. Die Anhebung der 450-€-Grenze für Minijobs liegt in der ausschließlichen Kompetenz der Bundesregierung bzw. des Bundestages und nicht in der des Europäischen Parlamentes. (...)
Sehr geehrter Herr Tretau,