zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass die Frage der Steuerklassen nichts zu tun hat mit dem Ehegattensplitting. Das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte.
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Da wir im Bundestag bisher grundsätzliche Einwände gegen das Gesetz in seiner Gesamtheit haben und auch die Abschaffung der angesprochenen Steuerklassenkombination kritisch sehen, kann ich mir an dieser Stelle nicht vorstellen, dass wir dieses Gesetz in dieser Form noch vor der Bundestagswahl im Deutschen Bundestag beschließen werden.
Danke für Ihre Frage. Die AfD möchte ein Familiensplitting einführen. Mehr dazu hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/046/2004672.pdf
Da Sie sich aus Hessen mit einer Steuer-Frage an die Ampelregierung wenden und ich in Niedersachsen der Unionsfraktion angehöre und nicht Mitglied des Finanzausschusses bin, empfehle ich Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer Frage besser an ein örtliches Mitglied des Bundestages aus der Ampelkoalition wenden.
Eine abschließende rechtssichere Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der hessischen Besoldung ist erst möglich, wenn das BVerfG eine Entscheidung getroffen und seine Vorgaben konkretisiert hat