Sehr geehrter Herr Reddig, Nachfrage.Was versteht die JU unter der Weiterentwicklung des Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting?MfG Patrik B.
Soll das bisherige Ehegattensplitting mit deutlichen Steuervorteilen für Besserverdiener abgeschafft werden,oder nur um die Komponente Kinderzahl erhöht werden?
Ignoriert die JU mit ihrer Forderung geltende Urteile des Bundessozialgerichts?
Zitat:Das Bundessozialgericht stellte in zwei Urteilen 2015 und 2017 fest, dass die bestehende Finanzierung der Sozialversicherungen verfassungskonform sei. Das Gesetz lasse keinen Spielraum, das Sozialversicherungsrecht weiter auszugestalten. Die Richterinnen und Richter verwiesen zur Begründung auch auf die finanzielle Entlastung von Eltern in den Sozialversicherungen an anderer Stelle.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-11/sozialbeitraege-jens-spahn-eltern-kinderlose-belastung-rechtslage-faq
Missachtet die JU nicht das geltende Äquivalenzprinzip in der Rentenversicherung?
https://www.bpb.de/themen/soziale-lage/rentenpolitik/289548/grundprinzipien-versicherungsprinzip-aequivalenzprinzip-solidarprinzip/
Sehr geehrter Herr B.,
Wichtig ist uns, dass die Erziehungsleistung von Eltern anerkannt wird. Eltern tragen für die Erziehung ihrer Kinder Kosten und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Generationenvertrags.
Ob eine entsprechende Regelung verfassungsrechtlich zulässig wäre und dem Äquivalenzprinzip entspräche, käme auf ihre konkrete Ausgestaltung an.
Die Junge Union setzt sich für eine Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting ein. Dabei würde der Splittingfaktor um die Kinderzahl erweitert, sodass der steuerliche Vorteil mit der Anzahl der Kinder steigt.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Reddig
