Antwort 29.11.2024 von Georg Kippels CDU
Wir als Unionsfraktion bekennen uns zum Schutz des menschlichen Lebens von Beginn an. Damit stehen wir nach wie vor fest zu der heute geltenden gesetzlichen Regelung des Abtreibungsrechtes.
Wir als Unionsfraktion bekennen uns zum Schutz des menschlichen Lebens von Beginn an. Damit stehen wir nach wie vor fest zu der heute geltenden gesetzlichen Regelung des Abtreibungsrechtes.
Zum § 218 gibt es mittlerweile einen interfraktionellen Gesetzentwurf, den ich mit unterzeichnet habe und ich hoffe, dass er im Bundestag eine Mehrheit bekommt.
Wir haben als CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Initiative ergriffen und einen eigenen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes ins Parlament eingebracht.
Die AfD ist gegen Abtreibungen und für den Schutz des ungeborenen Lebens. Einzige mögliche Ausnahme als letzte Option ist die lebensbedrohende Gesundheit der werdenden Mutter.
Minderjährige ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben.